Ferienwohnungen in Sizilien - AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gabriele Rothbart-Orth - Vermittlung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern auf Sizilien

1. Leistungsbeschreibung
Gabriele Rothbart-Orth bietet ihre Leistungen als Vermittler ausschließlich auf der Grundlage dieser Vermittlungsbedingungen an.
Mit Abschluss des Vertrags akzeptieren die Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erkennen diese an.
Gabriele Rothbart-Orth tritt als Vermittlungspartner auf und vermittelt Unterkünfte im Namen und im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers, Vermieters oder Verwalters. Vertragspartner sind ausschließlich der Mieter und der Eigentümer, Vermieter bzw. Verwalters des gebuchten Objektes, wobei Gabriele Rothbart-Orth berechtigt ist, als Vermittlungspartner für den jeweiligen Eigentümer, Vermieter bzw. Verwalter den Mietvertrag rechtsverbindlich abzuschließen.

2. Abschluss des Mietvertrags
Nach Übersendung des Mietvertrages wird dem Kunden eine Option von 5 Tagen auf das Mietobjekt eingeräumt, in welcher die jeweils fällige Anzahlung und der vom Kunden unterschriebene Mietvertrag bei Gabriele Rothbart-Orth eingehen müssen. Der von Gabriele Rothbart-Orth unterschriebene Mietvertrag gilt mit dem Erhalt der Anzahlung und mit dem Eingang des unterschriebenen Mietvertrags durch den Kunden als abgeschlossen und somit rechtsverbindlich.
Sollten im Einzelfall (z.B. bei kurzfristigen Buchungen) kürzere Fristen gelten, sind diese im Mietvertrag genau angegeben.

3. Bezahlung
Innerhalb von 5 Tagen nach Zusendung des Mietvertrages ist eine Anzahlung zu leisten, deren Höhe sich aus dem Mietvertrag ergibt (i.d.R. 30 %) und auf den Gesamtmietpreis angerechnet wird. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb der genannten Frist bei Gabriele Rothbart-Orth eingetroffen sein, so ist diese berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Haus an andere Interessenten zu vermieten.
Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn ohne gesonderte Zahlungsaufforderung fällig oder bei der Ankunft zu zahlen. Welches von beiden Anwendung findet, ist im Mietvertrag geregelt.
Bei kurzfristiger Reservierung bzw. Buchung ist der Gesamtmietpreis in einem Betrag zu zahlen. Dieser Sonderfall wird im entsprechenden Mietvertrag genau geregelt.

Geht die Restzahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist bei Gabriele Rothbart-Orth ein, ist diese berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten. Ohne vollständige und fristgemäße Begleichung besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme des Mietobjekts durch den Mieter.
In der Regel ist die Restzahlung vor Ort an den Eigentümer in bar zu zahlen. Dies wird im Vertrag ausdrücklich geregelt.

4. Mietkaution
An den Eigentümer des Mietobjektes oder dessen Bevollmächtigten ist bei der Ankunft eine Mietkaution zu entrichten bzw. zur Absicherung der Kaution eine Kreditkarte vorzulegen. Die Höhe der Kaution ist im entsprechenden Mietvertrag geregelt. Diese Vereinbarung liegt ausschließlich in der Zuständigkeit und Verantwortung des Mieters und des Eigentümers bzw. dessen Bevollmächtigten.
Diese Kaution wird nach ordnungsgemäßer Übergabe des Mietobjekts vom Hauseigentümer oder dessen Bevollmächtigten in der Regel gleich, spätestens jedoch nach 2 Wochen zurückerstattet. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Vermieter. Eventuell anfallende und durch den Mieter verschuldete Schäden am Mietobjekt sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten für die Behebung der durch den Mieter verschuldeten Schäden mit der Mietkaution zu verrechnen, falls deren Summe ausreichend ist. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass seine Privathaftpflichtversicherung Schäden an Ferienmietobjekten inkludiert, bzw. schließt eine solche Versicherung vor Reiseantritt ab. Sämtliche eventuell auftretenden Streitigkeiten bezüglich der Mietkaution und der Mietnebenkosten sind direkt zwischen dem Eigentümer und dem Mieter zu regeln.


5. Mietnebenkosten
Eventuell entstandene Mietnebenkosten wie z. B. für Elektrizität, Wasserverbrauch, Heizung, Gas, Telefon, Kaminholz usw. werden nach den Bestimmungen des jeweiligen Mietvertrags berechnet und sind in der Regel direkt an den Hauseigentümer oder dessen Bevollmächtigten zu leisten. Sind die gesamten oder Teilnebenkosten im Mietpreis enthalten, so ist dies im Vertrag ausdrücklich aufgeführt. Sofern in dem betreffenden Aufenthaltsort eine Kurtaxe oder sonstige kommunale Abgaben anfallen, sind diese bei der Ankunft an den Eigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten zu zahlen.
Eine separate Vermittlungsgebühr auf den jeweils angegebenen Mietpreis wird nicht berechnet.

6. Rücktritt durch den Mieter
Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist hierbei der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Gabriele Rothbart-Orth. Der Rücktritt vom Mietvertrag durch den Kunden muss schriftlich erfolgen.
Wenn der Kunde einen Ersatzmieter zu den gleichen Mietbedingungen für die komplette Mietdauer nennt, berechnet Gabriele Rothbart-Orth für die Umbuchung eine Gebühr von 80,00 €.
Wird kein Ersatzmieter durch den Kunden genannt, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Gesamtmiete bestehen, es sei denn, im Mietvertrag ist eine andere Regelung getroffen.

7. Rücktritt durch Gabriele Rothbart-Orth bzw. durch den jeweiligen Eigentümer
Gabriele Rothbart-Orth bzw. der jeweilige Eigentümer bzw. Vermieter haften nicht für unvorhergesehene Umstände und höhere Gewalt (Natur- und andere Katastrophen, Krieg, Ableben des Hauseigentümers oder dessen Bevollmächtigten, Streikfolgen oder andere Formen höherer oder staatlicher Gewalt, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetter), die die Realisierung des Mietvertrages in erheblichem Maße erschweren oder gar unmöglich machen.
In diesem Fall werden maximal alle bereits erhaltenen Beträge abzüglich bereits erbrachter Leistungen zurückerstattet. Gabriele Rothbart-Orth kann darüber hinaus vom Mietvertrag im Auftrag des Eigentümers zurücktreten bzw. diesen fristlos kündigen, falls der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen schuldhaft oder fahrlässig nicht nachkommt, besonders im Fall jeglicher vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Beschädigung des Mietobjekts oder auch der Nichteinhaltung fälliger Zahlungstermine.

8. Haftung
Die Beschreibungen der angebotenen Mietobjekte wurden nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers, Vermieters bzw. Verwalters erstellt. Für eventuelle Änderungen oder Abweichungen kann keine Haftung übernommen werden.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder wegen Mängeln kann nur gefordert werden, wenn der Vermieter diese wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Für den Fall, dass Gabriele Rothbart-Orth in der Funktion des Vermittlers eines Mietobjektes durch unvorhergesehene Umstände (s. Abschnitt 7) behindert wird, können Buchungen ohne Anspruch auf Schadenersatz storniert werden. Gabriele Rothbart-Orth bemüht sich in diesem Fall, dem Mieter ein anderes, wenn möglich, gleichwertiges, gleichrangiges Mietobjekt anzubieten. Ist dies unmöglich, werden sämtliche den jeweiligen Mietvertrag betreffenden Beträge gebührenfrei zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Gabriele Rothbart-Orth übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände des Mieters, insbesondere Wertgegenstände. Es wird empfohlen, in touristisch erschlossenen und entsprechend frequentierten Regionen generell, Diebe durch offen präsentierte oder zurückgelassene Gegenstände nicht zum Raub einzuladen. Gabriele Rothbart-Orth hat alle präsentierten Mietobjekte eigens ausgesucht, weitgehend besichtigt und möglichst objektiv dargestellt, entsprechend der bei der Visite vorgefundenen Situation. Die auf der jeweiligen Webpräsentation wiedergegebenen Fotos der Mietobjekte sind Momentaufnahmen der jeweiligen Besichtigungen. Etwaige Änderungen an Einrichtung (Mobiliar, Dekoration, …) und Ausstattung (Elektrogeräte, Sanitäreinrichtungen, …) des jeweiligen Mietobjektes bleiben vorbehalten und können keinesfalls Gegenstand für jegliche Ansprüche des Mieters sein. Sämtliche nicht direkt das Mietobjekt betreffenden Angaben über geographische Lage, touristisch interessante Ziele in der näheren Umgebung usw. haben lediglich das Ziel, den nicht mit der jeweiligen Gegend vertrauten Mieter unverbindlich zu informieren, alle Größen- und Entfernungsangaben sind demnach möglichst genau geschätzte Werte ohne Gewähr. Die ordnungsgemäße Erfüllung relevanter Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- oder Devisenbestimmungen obliegt dem Mieter. Alle Beeinträchtigungen, die sich aus der Nichteinhaltung der vorgenannten Bestimmungen ergeben, gehen zu Lasten des Mieters.
Auch wird nicht gehaftet für die permanente Bereitschaft von Anlagen wie z.B. Swimmingpool, Heizung, Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken oder sonstige Lärmbelästigungen, die nicht in dem Verantwortungsbereich des Eigentümers bzw. Vermieters liegen.
Die Nutzung des Mietobjektes mit allen Anlagen wie z.B. Pool, Spielgeräte u.ä. geschieht auf eigene Verantwortung des Mieters. Eine Haftung bei Unfällen wird nicht übernommen. Kinder und Heranwachsende sind von den Eltern zu beaufsichtigen. Eltern haften für ihre Kinder.


9. Besondere Hinweise für Sizilien
Die Ausstattung und Einrichtung der Ferienhäuser und Ferienwohnungen in südlichen Ländern, insbesondere die Installation von Gas, Wasser und Elektroanlagen ist nicht mit deutschem Standard zu vergleichen. In Deutschland übliche Geräte wie z.B. Elektrische Kaffeemaschinen und Filter kennt man in Sizilien so gut wie nicht.
Ausfälle bei der Versorgung mit Wasser, Gas und Strom kommen gelegentlich vor. Leider ist auch das Auftreten von lästigen Tieren wie Ameisen, Wespen, Fliegen, Stechmücken in südlichen Ländern möglich.
Insbesondere bei Ferienunterkünften in Meeresnähe lassen sich Feuchtigkeitsschäden am Mauerwerk, in Sanitäreinrichtungen durch aggressive Meeresluft trotz regelmäßiger Unterhaltung und Pflege nicht vermeiden.

10. Mitwirkungspflicht und Beanstandungen
Bei der Ankunft ist das Mietobjekt vom Mieter möglichst mit dem Eigentümer oder dessen Beauftragten zusammen zu begehen und das Inventar zu überprüfen.
Sollten zu Mietbeginn oder während der Mietdauer Mängel am Mietobjekt festgestellt werden, so ist der Mieter dazu verpflichtet, diese unverzüglich dem Hauseigentümer oder dessen Bevollmächtigten zu melden. Gabriele Rothbart-Orth leitet Beanstandungen gerne weiter und versucht, eine schnellstmögliche Lösung zu vermitteln. Der Mieter ist gemäß geltender gesetzlicher Bestimmungen generell dazu verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Mangels beizutragen.

11. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die oben genannten Zahlungsmodalitäten einzuhalten. Der Mieter trägt Sorge für den pfleglichen Umgang mit dem Mietobjekt. Die Endreinigung ist durch den Mieter zu erbringen, sofern in der jeweiligen Webpräsentation bzw. dem entsprechenden Mietvertrag nichts anderes geregelt ist. Wird die Endreinigung durch den Mieter nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann der Hauseigentümer oder dessen Bevollmächtigter einen angemessenen Ausgleich verlangen, z. B. den Kautionsbetrag um die Kosten für die Endreinigung mindern. Das Mietobjekt darf während der Gesamtmietdauer nur mit der im Vertrag angegebenen Höchstpersonenzahl belegt werden. Der Hauseigentümer oder dessen Bevollmächtigter ist berechtigt, überzählige Personen des Mietobjekts zu verweisen. Eine Weitervermittlung des Mietobjektes durch den Mieter ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch Gabriele Rothbart-Orth keinesfalls gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in einem Zeitraum von drei Jahren nach der letzten Buchung über Gabriele Rothbart-Orth nicht in direktem Kontakt mit dem Vermieter anzumieten; etwaige Angebote seitens des Vermieters sind in jedem Fall abzulehnen und Gabriele Rothbart-Orth unverzüglich anzuzeigen. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart worden ist.
Es dürfen in keinem Falle Wohnmobile oder Campingwagen auf dem Grundstück aufgestellt werden; für das Errichten von Zelten auf dem Grundstück des Mietobjektes ist die vorherige Genehmigung des Hauseigentümers oder dessen Bevollmächtigten einzuholen.
Vor der Abreise ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt besenrein und aufgeräumt an den jeweiligen Eigentümer, Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten zu übergeben. Sollte schmutziges Geschirr hinterlassen werden, kann der Eigentümer, Vermieter oder dessen Bevollmächtigter dafür eine entsprechende Gebühr verlangen.

12. An- und Abreise
Anreisetag und frühester Anreisezeitpunkt sind im Mietvertrag geregelt.
Abreisetag und spätester Abreisezeitpunkt sind im Mietvertrag geregelt.
An- und Abreise erfolgen jeweils auf Verantwortung des Kunden. Ausnahmen sind im jeweiligen Mietvertrag angegeben.
Für spätere als im Mietvertrag angegebenen Anreisezeiten kann der Eigentümer ggf. zusätzliche Kosten erheben.

13. Reiserücktrittsversicherung
Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Es wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

14. Allgemeines

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt generell davon unberührt. Unstimmigkeiten sind im Sinne der übrigen Bestimmungen zu beseitigen. Beiderseitige mündliche Absprachen sind nur rechtswirksam, wenn sie durch Gabriele Rothbart-Orth ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Für Streitfragen im Zusammenhang mit der Buchung und der Vermietung sind die entsprechenden italienischen Gerichtsinstanzen in Sizilien Gerichtsstand.

Schlussbemerkung
Über die Unterschiede bezüglich italienischer und deutscher Qualitäts- und Sicherheitsstandards sowie die Existenz kulturell und regional unterschiedlicher Ansichten über Inneneinrichtungen und äußerer Haus- und Gartengestaltung lässt sich bekanntlich nicht streiten. Demzufolge sollte man in Italien gerade mit deutschen Vorstellungen über diese Aspekte grundsätzlich vorsichtig umgehen, da oftmals, von Mindeststandards abgesehen, andere Prioritäten gesetzt werden. Gabriele Rothbart-Orth ist nicht verantwortlich für die Einhaltung bestimmter oben genannter Aspekte, ist aber in jeder Situation offen für Anregungen und auch Kritik an den durch die Hauseigentümer oder die Bevollmächtigten zur Vermietung angebotenen Ferienhäuser und -wohnungen. Für sämtliche weiteren Informationen steht Ihnen Gabriele Rothbart-Orth jederzeit zur Verfügung.

 

Stand April 2018

Nach oben