Ferienwohnungen in Sizilien - AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gabriele Rothbart-Orth - Vermittlung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern auf Sizilien
1. Leistungsbeschreibung
Gabriele Rothbart-Orth bietet ihre Leistungen als Vermittler ausschließlich auf der Grundlage dieser Vermitt- lungsbedingungen an.
Mit der Buchungsbestätigung bzw. mit Abschluss des Mietvertrags akzeptieren die Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erkennen diese an.
Gabriele Rothbart-Orth tritt als Vermittlungspartner auf und vermittelt Unterkünfte im Namen und im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers, Vermieters, Verwalters oder einer Agentur. Vertragspartner sind ausschließlich der Mieter und der Eigentümer, Vermieter, Verwalter oder die Agentur des gebuchten Ob- jektes, wobei Gabriele Rothbart-Orth berechtigt ist, als Vermittlungspartner für den jeweiligen Eigentümer, Vermieter, Verwalter oder die Agentur den Mietvertrag rechtsverbindlich abzuschließen.
2. Buchung und Mietvertrag
Mit der Buchungsbestätigung ist die Buchung rechtsverbindlich und der Kunde erhält den Mietvertrag. Der Kunde hat 2 Tage Zeit, den von ihm unterschriebenen Vertrag zurückzusenden und die fällige Anzahlung zu überweisen. Sollten im Einzelfall (z.B. bei kurzfristigen Buchungen) kürzere Fristen gelten, sind diese im Miet- vertrag genau angegeben.
3. Bezahlung
Innerhalb von 2 Tagen nach Zusendung des Mietvertrages ist eine Anzahlung zu leisten, deren Höhe sich aus dem Mietvertrag ergibt (i.d.R. 30 %, abhängig vom jeweiligen Objekt) und auf den Gesamtmietpreis angerech- net wird. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb der genannten Frist bei Gabriele Rothbart-Orth eingetroffen sein, so ist diese berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Haus an andere Interessenten zu vermie- ten.
Die Restzahlung ist i.d.R. spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn (abhängig vom jeweiligen Objekt) ohne ge- sonderte Zahlungsaufforderung fällig oder bei der Ankunft zu zahlen. Welches von beiden Anwendung findet, ist im Mietvertrag geregelt.
Bei kurzfristiger Reservierung bzw. Buchung ist der Gesamtmietpreis in einem Betrag zu zahlen. Dieser Son- derfall wird im entsprechenden Mietvertrag genau geregelt.
Geht die Restzahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist bei Gabriele Rothbart-Orth ein, ist diese be- rechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten. Ohne vollständige und fristgemäße Begleichung besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme des Mietobjekts durch den Mieter.
In der Regel ist die Restzahlung vor Ort an den Eigentümer in bar zu zahlen. Dies wird im Vertrag ausdrück- lich geregelt.
4. Mietkaution
An den Eigentümer des Mietobjektes oder dessen Bevollmächtigten ist bei der Ankunft eine Mietkaution bar zu entrichten bzw. zur Absicherung der Kaution eine Kreditkarte vorzulegen. Die Höhe der Kaution ist im ent- sprechenden Mietvertrag geregelt. Diese Vereinbarung liegt ausschließlich in der Zuständigkeit und Verant- wortung des Mieters und des Eigentümers bzw. dessen Bevollmächtigten.
Diese Kaution wird nach ordnungsgemäßer Übergabe des Mietobjekts vom Hauseigentümer oder dessen Be- vollmächtigten in der Regel gleich, spätestens jedoch nach 2 Wochen zurückerstattet. Die Entscheidung hier- über obliegt dem Vermieter. Eventuell anfallende und durch den Mieter verschuldete Schäden am Mietobjekt sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten für die Behebung der durch den Mieter verschuldeten Schäden mit der Mietkaution zu verrechnen, falls deren Summe ausreichend ist. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass seine Privathaftpflichtversicherung Schäden an Ferienmietobjekten inkludi- ert, bzw. schließt eine solche Versicherung vor Reiseantritt ab. Sämtliche eventuell auftretenden Streitigkeiten bezüglich der Mietkaution und der Mietnebenkosten sind direkt zwischen dem Eigentümer und dem Mieter zu regeln.
5. Mietnebenkosten
Eventuell entstandene Mietnebenkosten wie z. B. für Elektrizität, Wasserverbrauch, Heizung, Gas, Telefon, Kaminholz usw. werden nach den Bestimmungen des jeweiligen Mietvertrags berechnet und sind in der Regel direkt an den Hauseigentümer oder dessen Bevollmächtigten zu leisten. Sind die gesamten oder Teilneben- kosten im Mietpreis enthalten, so ist dies im Vertrag ausdrücklich aufgeführt. Sofern in dem betreffenden Auf- enthaltsort eine Kurtaxe oder sonstige kommunale Abgaben anfallen, sind diese bei der Ankunft an den Ei- gentümer bzw. dessen Bevollmächtigten zu zahlen.
Eine separate Vermittlungsgebühr auf den jeweils angegebenen Mietpreis wird nicht berechnet.
6. Rücktritt durch den Mieter
Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist hierbei der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Gabriele Rothbart-Orth. Der Rücktritt vom Mietvertrag durch den Kunden muss schriftlich erfolgen.
Die genauen Rücktrittsbestimmungen regelt der jeweilige Mietvertrag.
7. Rücktritt durch Gabriele Rothbart-Orth bzw. durch den jeweiligen Eigentümer
Gabriele Rothbart-Orth bzw. der jeweilige Eigentümer bzw. Vermieter haften nicht für unvorhergesehene Um- stände und höhere Gewalt (Natur- und andere Katastrophen, Krieg, Ableben des Hauseigentümers oder des- sen Bevollmächtigten, Streikfolgen oder andere Formen höherer oder staatlicher Gewalt, Unwetter), die die Realisierung des Mietvertrages in erheblichem Maße erschweren oder gar unmöglich machen.
Gabriele Rothbart-Orth kann darüber hinaus vom Mietvertrag im Auftrag des Eigentümers zurücktreten bzw. diesen fristlos kündigen, falls der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen schuldhaft oder fahrlässig nicht nachkommt, besonders im Fall jeglicher vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Beschädigung des Mietob- jekts oder auch der Nichteinhaltung fälliger Zahlungstermine.
8. Haftung
Die Beschreibungen der angebotenen Mietobjekte wurden nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers, Vermieters bzw. Verwalters erstellt. Für eventuelle Änderungen oder Abweichungen kann keine Haftung übernommen werden.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder wegen Mängeln kann nur gefordert werden, wenn der Vermieter diese wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Für den Fall, dass Gab- riele Rothbart-Orth in der Funktion des Vermittlers eines Mietobjektes durch unvorhergesehene Umstände (s. Abschnitt 7) behindert wird, können Buchungen ohne Anspruch auf Schadenersatz storniert werden. Gabriele Rothbart-Orth bemüht sich in diesem Fall, dem Mieter ein anderes, wenn möglich, gleichwertiges, gleichrangi- ges Mietobjekt anzubieten. Gabriele Rothbart-Orth übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände
des Mieters, insbesondere Wertgegenstände. Es wird empfohlen, in touristisch erschlossenen und entspre- chend frequentierten Regionen generell, Diebe durch offen präsentierte oder zurückgelassene Gegenstände nicht zum Raub einzuladen. Gabriele Rothbart-Orth hat alle präsentierten Mietobjekte eigens ausgesucht, weitgehend besichtigt und möglichst objektiv dargestellt, entsprechend der bei der Visite vorgefundenen Situ- ation. Die auf der jeweiligen Webpräsentation wiedergegebenen Fotos der Mietobjekte sind Momentaufnah- men der jeweiligen Besichtigungen. Etwaige Änderungen an Einrichtung (Mobiliar, Dekoration, ...) und Aus- stattung (Elektrogeräte, Sanitäreinrichtungen, ...) des jeweiligen Mietobjektes bleiben vorbehalten und können keinesfalls Gegenstand für jegliche Ansprüche des Mieters sein. Sämtliche nicht direkt das Mietobjekt betref- fenden Angaben über geographische Lage, touristisch interessante Ziele in der näheren Umgebung usw. ha- ben lediglich das Ziel, den nicht mit der jeweiligen Gegend vertrauten Mieter unverbindlich zu informieren, alle Größen- und Entfernungsangaben sind demnach möglichst genau geschätzte Werte ohne Gewähr. Die ord- nungsgemäße Erfüllung relevanter Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- oder Devisenbestimmungen obliegt dem Mieter. Alle Beeinträchtigungen, die sich aus der Nichteinhaltung der vorgenannten Bestimmungen ergeben, gehen zu Lasten des Mieters.
Auch wird nicht gehaftet für die permanente Bereitschaft von Anlagen wie z.B. Swimmingpool, Heizung, Bau- tätigkeiten auf Nachbargrundstücken oder sonstige Lärmbelästigungen, die nicht in dem Verantwortungsbe- reich des Eigentümers bzw. Vermieters liegen.
Die Nutzung des Mietobjektes mit allen Anlagen wie z.B. Pool, Spielgeräte u.ä. geschieht auf eigene Verant- wortung des Mieters. Eine Haftung bei Unfällen wird nicht übernommen. Kinder und Heranwachsende sind von den Eltern zu beaufsichtigen. Eltern haften für ihre Kinder.
9. Besondere Hinweise für Sizilien
Die Ausstattung und Einrichtung der Ferienhäuser und Ferienwohnungen in südlichen Ländern, insbesondere die Installation von Gas, Wasser und Elektroanlagen ist nicht mit deutschem Standard zu vergleichen. In Deutschland übliche Geräte wie z.B. Elektrische Kaffeemaschinen und Filter kennt man in Sizilien so gut wie nicht.
Ausfälle bei der Versorgung mit Wasser, Gas und Strom kommen gelegentlich vor. Leider ist auch das Auftre- ten von lästigen Tieren wie Ameisen, Wespen, Fliegen, Stechmücken in südlichen Ländern möglich. Insbesondere bei Ferienunterkünften in Meeresnähe lassen sich unangenehmer Geruch in den Gebäuden sowie Feuchtigkeitsschäden am Mauerwerk und in Sanitäreinrichtungen durch aggressive Meeresluft trotz regelmäßiger Unterhaltung und Pflege nicht vermeiden.
10. Mitwirkungspflicht und Beanstandungen
Bei der Ankunft ist das Mietobjekt vom Mieter möglichst mit dem Eigentümer oder dessen Beauftragten zu- sammen zu begehen und das Inventar zu überprüfen.
Sollten zu Mietbeginn oder während der Mietdauer Mängel am Mietobjekt festgestellt werden, so ist der Mie- ter dazu verpflichtet, diese unverzüglich dem Hauseigentümer oder dessen Bevollmächtigten zu melden. Gabriele Rothbart-Orth leitet Beanstandungen gerne weiter und versucht, eine schnellstmögliche Lösung zu vermitteln. Der Mieter ist gemäß geltender gesetzlicher Bestimmungen generell dazu verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Mangels beizutragen.
11. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die oben genannten Zahlungsmodalitäten einzuhalten. Der Mieter trägt Sorge für den pfleglichen Umgang mit dem Mietobjekt. Die Endreinigung ist durch den Mieter zu erbringen, sofern in der jeweiligen Webpräsentation bzw. dem entsprechenden Mietvertrag nichts anderes geregelt ist. Wird die End- reinigung durch den Mieter nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann der Hauseigentümer oder dessen Be- vollmächtigter einen angemessenen Ausgleich verlangen, z. B. den Kautionsbetrag um die Kosten für die Endreinigung mindern. Das Mietobjekt darf während der Gesamtmietdauer nur mit der im Vertrag angegebe- nen Höchstpersonenzahl belegt werden. Der Hauseigentümer oder dessen Bevollmächtigter ist berechtigt, überzählige Personen des Mietobjekts zu verweisen. Eine Weitervermittlung des Mietobjektes durch den Mie- ter ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch Gabriele Rothbart-Orth keinesfalls gestattet. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist.
Es dürfen in keinem Falle Wohnmobile oder Campingwagen auf dem Grundstück aufgestellt werden; für das Errichten von Zelten auf dem Grundstück des Mietobjektes ist die vorherige Genehmigung des Hauseigentü- mers oder dessen Bevollmächtigten einzuholen.
Vor der Abreise ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt besenrein und aufgeräumt an den jeweiligen Eigen- tümer, Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten zu übergeben. Sollte schmutziges Geschirr hinterlassen wer- den, kann der Eigentümer, Vermieter oder dessen Bevollmächtigter dafür eine entsprechende Gebühr verlan- gen.
12. An- und Abreise
Anreisetag und frühester Anreisezeitpunkt sind im Mietvertrag geregelt.
Abreisetag und spätester Abreisezeitpunkt sind im Mietvertrag geregelt.
An- und Abreise erfolgen jeweils auf Verantwortung des Kunden. Ausnahmen sind im jeweiligen Mietvertrag angegeben.
Für spätere als im Mietvertrag angegebenen Anreisezeiten kann der Eigentümer ggf. zusätzliche Kosten er- heben.
13. Reiserücktrittsversicherung
Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Es wird dringend empfohlen, eine Rei- serücktrittsversicherung abzuschließen.
14. Allgemeines
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestim- mungen ihre Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt generell davon unberührt. Unstimmigkeiten sind im Sinne der übrigen Bestimmungen zu beseitigen. Beiderseitige mündliche Absprachen sind nur rechtswirk- sam, wenn sie durch Gabriele Rothbart-Orth ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Für Streitfragen im Zu- sammenhang mit der Buchung und der Vermietung sind die entsprechenden italienischen Gerichtsinstanzen in Sizilien Gerichtsstand.
Schlussbemerkung
Über die Unterschiede bezüglich italienischer und deutscher Qualitäts- und Sicherheitsstandards sowie die Existenz kulturell und regional unterschiedlicher Ansichten über Inneneinrichtungen und äußerer Haus- und Gartengestaltung lässt sich bekanntlich nicht streiten. Demzufolge sollte man in Italien gerade mit deutschen Vorstellungen über diese Aspekte grundsätzlich vorsichtig umgehen, da oftmals, von Mindeststandards abge- sehen, andere Prioritäten gesetzt werden. Gabriele Rothbart-Orth ist nicht verantwortlich für die Einhaltung bestimmter oben genannter Aspekte, ist aber in jeder Situation offen für Anregungen und auch Kritik an den durch die Hauseigentümer oder die Bevollmächtigten zur Vermietung angebotenen Ferienhäuser und -woh- nungen. Für sämtliche weiteren Informationen steht Ihnen Gabriele Rothbart-Orth jederzeit zur Verfügung.